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Kindertagesstätten

In den Kindertagesstätten werden Kinder vom 4. Lebensmonat bis zur Einschulung betreut. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Kinderbetreuung des Landschaftsverbandes Rheinland. Dieser unterscheidet zwischen drei Gruppenformen. T1 (20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zur Einschulung), T2 (10 Kinder vom 4. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr) und T3 (20 Kinder vom 3. Lebensjahr bis zu Einschulung). Daneben existieren in manchen Kommunen Mischgruppen. Diese beherbergen dann Kinder vom 4. Lebensmonat bis zur Einschulung.