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Großtagespflegen

Die s.g. Großtagespflege ist angelehnt an die Kindertagespflege nach §22 und §23 SGB VIII.

Diese Form stellt neben der Kindertagesstätte eine weitere Betreuungsform für Kinder unter 3 Jahren dar. Hier steht der familiäre / familienähnliche Charakter der Betreuung im Vordergrund.

In unseren Großtagespflegen werden jeweils 9 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum 3.Lebensjahr von 2 fest angestellten Lernbegleitern betreut.

Bei der Auswahl der Räumlichkeiten achten wir immer darauf, dass den uns anvertrauten Kindern ein Gartengelände zum Spielen und Toben zur Verfügung steht.